AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von der Bikerei (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) erbrachten Dienstleistungen gegenüber ihren Teilnehmern. Mit Abschluss der Buchung auf der Internetseite des Veranstalters erklärt sich der Teilnehmer mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
2. Vertragschluss
2.1 Der Veranstalter bietet Mountainbike Kurse (im Folgenden gemeinsam „Leistungen“ genannt) mit eigenen, um die Teilnehmer im richtigen Umgang mit dem Mountainbike zu schulen und ihnen Fahrsicherheit zu vermitteln.
2.2 Der Veranstalter erbringt seine Leistung aufgrund eines gesonderten Auftrags durch den Teilnehmer. Leistungsumfang und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
2.3. Angebote auf der Internetseite des Veranstalters stellen lediglich eine invitatio ad offerendum dar und sind nicht bindend. Indem der Teilnehmer über die Internetseite des Veranstalters eine Leistung bucht, gibt er ein verbindliches Angebot ab, welches vom Veranstalter durch eine entsprechende Buchungsbestätigung angenommen werden kann. Erst durch diese schriftliche Bestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Sollte die vom Teilnehmer ausgewählte Leistung nicht mehr verfügbar sein, kann der Veranstalter dem Teilnehmer durch Zusenden einer abweichenden Buchungsbestätigung ein neues Angebot unterbreiten, welches vom Teilnehmer innerhalb einer Frist von 14 Tagen angenommen werden kann.
2.4. Die Buchung eines Minderjährigen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Die Einwilligung muss bei Abschluss der Buchung in schriftlicher Form vorgelegt werden. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich. Sollten Teilnehmer oder Erziehungsberichtige Minderjährige zu den Angeboten von der Bikerei anmelden, haben sie dies dem Veranstalter mitzuteilen.
3. Abrechnung
3.1 Buchungen werden über die Webseite durchgeführt. Danach bekommen Sie eine Bestätigungsmail und ein paar Tage später erhalten Sie von uns die Rechnung per Überweisung.
3.2 Rechnungen über Kursgebühren sind innerhalb von 2 Wochen ab Zugang an das in der Bestätigung angegebene Bankkonto zu zahlen, ohne dass es einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedarf.
4. Durchführung der Leistungen
4.1 Die Angebotsdetails sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Internetseite zu entnehmen.
4.2 Der Veranstalter behält sich Änderungen im jeweiligen Veranstaltungsablauf aufgrund von unerwarteten Ereignissen (z.B. schlechten Witterungsbedingungen) vor.
4.3 Der Teilnehmer hat während der Durchführung der Kurse/Tour/Reise den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Hilfspersonen Folge zu leisten.
5. Stornierungen
5.1.Bei Kursen handelt es sich um gebuchte Events mit festem Datum & Uhrzeit. Die Bikerei bietet dem Teilnehmer aus Kulanzgründen eine kostenpflichtige Stornierung an. Die Kosten einer Stornierung gliedern sich wie folgt:
Bis 60 Tage vor dem Kurs | kostenlos
Bis 14 Tage vor dem Kurs | 50% des Kaufpreises
Bis 7 Tage vor dem Event | 75% des Kaufpreises
Ab 3 Tage vor dem Event | – keine Erstattung
Die Frist der Stornierung orientiert sich am Zugangszeitpunkt der Abmeldungsmitteilung beim Veranstalter. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Sollte die gebuchte Leistung ohne vorherige Stornierung oder sonstige Benachrichtigung des Veranstalters gleichwohl nicht in Anspruch genommen werden, fallen die Gebühren in vollem Umfang an.
5.2 Gutscheine
Wertgutscheine können weder teilweise noch in vollem Umfang ausgezahlt werden und sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
6. Mindestteilnehmerzahl
Für Kurse gibt es eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich der Veranstalter vor die Kursdauer entsprechend zu reduzieren, die Veranstaltung abzusagen oder einen neuen Termin zu veranschlagen.
7. Persönliche Voraussetzungen
Biken im Gelände abseits von Straßen stellt eine Risikosportart dar. Der Teilnehmer erklärt, dass er in der körperlichen Konstitution ist, den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gesundheitlich gewachsen zu sein und insbesondere nicht unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen, Alkohol oder ähnlichen das Bewusstsein und die Wahrnehmung beeinträchtigenden Substanzen steht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, sollte er die Anforderungen in Ziff. 7 nicht erfüllen.
8. Ausrüstung
Der Teilnehmer hat sein eigenes Fahrrad mitzubringen. Der Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sich sein Fahrrad in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Der Teilnehmer hat wetterfeste Kleidung und geeignete Schutzausrüstung, insbesondere einen Schutzhelm, zu tragen. Ohne Schutzhelm wird jeder Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühren besteht nicht.
9. Weisungen
Der Teilnehmer hat den Weisungen des Veranstalters und seiner Hilfspersonen Folge zu leisten. Er hat sich entsprechend seiner fahrerischen Fähigkeiten so zu verhalten, dass weder er selbst noch Dritte gefährdet oder verletzt werden.
Jeder Teilnehmer ist für sein Verhalten selbst verantwortlich. Sollte sich der Teilnehmer in erheblichem Maße den Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen widersetzen, kann der Veranstalter diesen von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Erstattungsanspruch bereits gezahlter Teilnahmegebühren oder sonstiger etwaiger Mehrkosten besteht in diesem Fall nicht.
10. Haftungsausschluss
10.1 Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie von ihm schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Unbeschadet Ziffer 10.1 haftet der Veranstalter sowie dessen Hilfspersonen nicht für von ihm aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachten Schäden, es sei denn, er hat dabei eine wesentliche Vertragspflicht, das heißt, eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, verletzt. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Veranstalter nach den bei Vertragsabschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.
11. Sonderkündigungsrecht
Sollte die Veranstaltung aufgrund extremer Witterungsbedingungen nicht durchführbar sein, hat der Veranstalter das Recht die Veranstaltung außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall sind bereits gezahlte Kursgebühren zu erstatten.
12. Datenschutz
Der Veranstalter behandelt die ihm im Rahmen der Vertragsbeziehung übermittelten personenbezogenen Daten vertraulich und gibt solche nicht an Dritte weiter.